Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 

Allgemein 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf all unsere Angebote und auf all die mit uns abgeschlossenen und noch abzuschließenden Verträge Anwendung. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Abnehmer und unter Ausschluss sämtlicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abnehmers.

Artikel 2

Angebote und Auftragsbestätigungen 2.1 All unsere Angebote sind unverbindlich. Wir sind erst verpflichtet, nachdem wir den uns erteilten Auftrag schriftlich durch Versand unserer Auftragsbestätigung akzeptiert haben. 2.2 Jeder Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung der ausreichenden Verfügbarkeit der betreffenden Ware abgeschlossen. 2.3 Eventuelle oder angebliche Fehler in der Auftragsbestätigung sind uns, unter Androhung der Hinfälligkeit jeglicher Ansprüche, innerhalb von 7 Tagen nach Datum dieser Bestätigung in einem an uns adressierten Schreiben mitzuteilen.

Artikel 3 

Preise 3.1 Sofern nicht anders bestimmt, gelten all unsere Preise exklusive MwSt. und in Euro. 3.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, versteht sich der vereinbarte Preis exklusive Transport-, Lade- und Entladekosten. 3.3 Wenn sich nach dem Angebotsdatum die Wechselkurse u.ä. geändert haben, wenn nach dem Datum des Angebots der Einkaufspreis und/oder die sonstigen Kosten im Zusammenhang mit dem Vertrag erhöht wurden, sind wir berechtigt, die anfangs vereinbarten Preise unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu erhöhen.

Artikel 4

Zahlung 4.1 Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht anders vereinbart wurde. 4.2 Der Abnehmer hat die Zahlung immer ohne irgendwelchen Anspruch auf irgendwelche Reduzierung, ohne irgendwelchen Abzug und ohne Aufschub seiner Leistung vorzunehmen und ohne dass eine Leistung unsererseits davon (eventuell über Dritte) abhängig gemacht wird. 4.3 Wir sind berechtigt, zu verlangen, dass der Abnehmer für die Erfüllung seiner Verpflichtungen, insbesondere für die Zahlung des Kaufpreises, Sicherheit leistet. Die Art und Weise der Sicherheitsleistung unterliegt unserer Entscheidung. Wenn der Abnehmer einer dementsprechenden schriftlichen Aufforderung unsererseits nicht Folge leistet, sind wir berechtigt, den Kaufpreis sofort einzuziehen oder den Vertrag ohne gerichtliche Zwischenkunft und unbeschadet des uns des Weiteren zukommenden Rechts auf Schadensersatz für gekündigt zu betrachten. 4.4 Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, 1,5% Zinsen monatlich über den vollständig ausstehenden Betrag ab Fälligkeitstag bis zum Tage der vollständigen Begleichung zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat zu gelten hat. 4.5 Sämtliche Einzugskosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, sind zulasten des Abnehmers. Subsidiär werden die außergerichtlichen Inkassokosten auf 15% des noch ausstehenden Betrages der Hauptsumme, mit einem Mindestbetrag von 500,00 EUR festgesetzt.

Artikel 5

Lieferung und Versand 5.1 Wir bestimmen die Art und Weise des Versands, die Verpackung und den Transport, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung 'ab Lager'. 5.2 Der Transport der Ware erfolgt auf Gefahr des Abnehmers. 5.3 Wenn ein Teil einer Bestellung fertig ist, haben wir die Wahl, entweder diesen Teil zu liefern oder zu warten, bis die gesamte Bestellung fertig ist. Rechnungen, die sich auf einen Teil der Lieferung beziehen, sind vom Abnehmer innerhalb der Zahlungsfrist zu zahlen. 5.4 So lange der Abnehmer mit einer oder mehreren Rechnungen nach deren Fälligkeitstag in Verzug ist, sind wir berechtigt, alle weiteren Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, unbeschadet des uns zukommenden Rechts, die Bestellung(en) zu annullieren und Schadensersatz zu verlangen. 5.5 Angegebene Liefertermine sind nie als endgültige Liefertermine zu betrachten. Wir geraten durch die bloße Überschreitung eines Termins nicht Verzug und der Abnehmer kann den Vertrag dadurch nicht ganz oder teilweise kündigen. Der Abnehmer hat in dem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung müssen wir deshalb schriftlich in Verzug gesetzt werden, wobei uns eine angemessene Nachfrist zu stellen ist. Eine angemessene Nachfrist ist in jedem Falle die in der Branche für üblich geltende Frist. 5.6 Bei der Lieferung der Ware durch uns an den Abnehmer hat der Abnehmer für ungehinderte Zugangsmöglichkeiten auf befestigter Straße oder über geeignetes Fahrwasser bis zur Entladestelle zu sorgen. 5.7 Wenn Lieferung auf Abruf vereinbart wurde, hat der Abnehmer für regelmäßigen Abnahme, möglichst in zeitverhältnisgleichen Mengen, zu sorgen, dies alles sofern angemessen und im Einvernehmen mit uns. 5.8 Bei Nicht-Abnahme oder nicht rechtzeitiger Abnahme durch den Abnehmer, oder wenn der Abruf ausbleibt oder bei nicht rechtzeitigem oder unvollständigem Abruf der gekauften Ware durch den Abnehmer, schuldet der Abnehmer uns Vertragszinsen in Höhe von 1,5% monatlich oder eines Teils eines Monats, sowie die Lagerkosten, während im Falle der Nicht-Abnahme innerhalb der Frist oder innerhalb einer angemessenen Frist wir zum Deckungsverkaufs berechtigt sind. Der Abnehmer haftet voll für jeden Schaden, der sich für uns - außer den oben genannten Zinsen und Lagerkosten - ergibt, beispielsweise die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem im Rahmen des Deckungsverkaufs erzielten Preis.

Artikel 6

Eigentumsvorbehalt 6.1 So lange der Abnehmer nicht den vollständigen Kaufpreis mit eventuellen zusätzlichen Kosten und eine eventuelle Schadensersatzforderung von uns aufgrund eines einschlägigen dem Abnehmer anrechenbaren Verzugs oder Versäumnisses bezahlt hat oder dafür ausreichende Sicherheit geleistet hat, behalten wir uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor. 6.2 Der Abnehmer ist berechtigt, die Ware auf die für seine Betriebsführung übliche Art zu verkaufen. Ansonsten darf er jedoch die Vorbehaltsware nicht Dritten verpfänden, verkaufen oder auf andere Weise beschränkte Rechte daran begründen oder darüber verfügen. Wenn der Abnehmer aufgrund der bestehenden Situation annehmen muss oder vorhersieht, dass er nicht mehr in der Lage ist oder sein wird, seine geschäftlichen Verpflichtungen zu erfüllen, ist er nicht länger zur Verfügung über die Ware berechtigt. Der Abnehmer wird uns dann sofort schriftlich informieren und wird uns auf Wunsch die Ware sofort erneut zur Verfügung halten und stellen. Der Abnehmer hat uns sofort schriftlich über jede Beschlagnahme der Ware zu informieren. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen alle Risiken wie Feuer, Explosion, Einbruch oder Diebstahl zu versichern und uns auf unseren Wunsch hin die betreffenden Versicherungspolicen vorzulegen. 6.3 Der Abnehmer ist verpflichtet, auf unser erstes Verlangen hin an der Bestellung eines Pfandsrechts an Forderungen, welche der Abnehmer kraft Weiterlieferung der Vorbehaltsware an seine Abnehmer erwirbt oder erwerben wird, mitzuwirken. In dem Falle sind wir berechtigt, uns entweder für ein öffentliches oder ein stilles Pfandrecht zu entscheiden.

Artikel 7

Garantien, Reklamationen 7.1 Wir leisten Gewähr dafür, dass die von uns gelieferte Ware ordnungsgemäß ist und den im Handelsverkehr in unserer Branche diesbezüglich allgemein üblichen Anforderungen genügt. Geringe im Handel für zulässig erachtete Abweichungen in Qualität, Farbe, Gewicht u.ä. sind kein Grund für Reklamationen. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Wareneingang auf Ordnungsgemäßheit zu überprüfen, es sei denn, es wurde vereinbart, dass die Warenprüfung zu einem anderen Zeitpunkt erfolgt. 7.2 Wenn die auf diese Weise vom Abnehmer geprüfte Ware von ihm oder in seinem Namen genehmigt wurde, ist der Abnehmer nicht mehr zu Reklamationen was Qualität der gelieferten Ware und was den Zustand der Ware betrifft, berechtigt. 7.3 Ansonsten muss der Abnehmer - wenn die gelieferte Ware nicht dem vertraglich Vereinbarten entspricht - innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung eine schriftliche Reklamation bei uns einreichen unter Angabe seiner konkreten Beanstandungen oder Beschwerden. 7.4 Wenn eine solche Reklamation nicht innerhalb der vorgenannten Frist eingereicht wird, gilt die gelieferte Ware als vollständig den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien entsprechend. 7.5 Wenn die Ware nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, so sind wir dem Abnehmer gegenüber lediglich dazu verpflichtet, die Ware zurückzunehmen und - dies unterliegt unserer Entscheidung - diese durch andere Ware, die den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, zu ersetzen oder aber eine Gutschrift für den Kaufpreis zu erstellen mit gleichzeitiger Auflösung des Kaufvertrages.

Artikel 8

Haftung für Schaden 8.1 Wir haften nicht für beim Abnehmer entstandenen Schaden, darunter auch jedoch nicht ausschließlich Betriebsschaden, indirekten oder Folgeschaden, infolge des Handelns oder Unterlassens von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen, es sei denn, es ist von Absicht oder grobem Verschulden die Rede. 8.2 Wir leisten keine Gewähr dafür, dass die von uns gelieferte Ware keine Verletzung von Rechten Dritter darstellt und wir haften nicht für (die Folgen der) falsche(n) Bezeichnungen, welche (eventuell von Dritten) auf Etiketten, Preislisten, Prospekte, Broschüren usw. angebracht wurden bzw. darin erwähnt werden. 8.3 Unsere Haftung beschränkt sich in jedem Falle auf den Betrag, den unsere Haftpflichtversicherung im betreffenden Falle auszahlt, zuzüglich des im betreffenden Falle geltenden Selbstbeteiligungsbetrages. 8.4 Wenn einerlei aus welchem Grund keine der in Artikel 8.3 genannten Versicherungen Anspruch auf eine Leistung gibt, beschränkt sich unsere Haftung auf die Höhe des Rechnungsbetrages für die gelieferte Ware. 8.5 Wenn wir im Zusammenhang mit irgendeinem Schaden, für den wir kraft dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht haftbar sind, von einem Dritten haftbar gemacht werden,so ist der Abnehmer verpflichtet, uns diesbezüglich vollständig Gewähr zu leisten und uns alles zu ersetzen, was wir diesem Dritten zu zahlen haben. Dies gilt unter anderem, aber nicht ausschließlich dann, wenn ein Abnehmer das Äußere der Ware und die Verpackung, die wir liefern, beeinflusst hat. 8.6 Jede Schadensersatzforderung verjährt nach einem Jahr ab Anfang des Tages, anschließend an dem Tag, an dem der Abnehmer vom Schaden und von uns als die für dien Schaden haftende Person Kenntnis bekommen hat.

Artikel 9 

Auflösung, nicht-anrechenbares Versäumnis/nicht-anrechenbarer Verzug (Höhere Gewalt) 9.1 Unbeschadet der uns zukommenden Rechte sind wir berechtigt, wenn es uns durch Höhere Gewalt nicht möglich ist, den Vertag auszuführen, um ohne gerichtliche Zwischenkunft die Ausführung des Vertrages während der Zeit der Höheren Gewalt  zu unserer Wahl entweder auszusetzen oder den Vertag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass wir demzufolge zu irgendwelchem Schadensersatz verpflichtet sind und ohne dass dies zu irgendwelcher Reduzierung des Preises für die bereits gelieferte Ware führt. 9.2 Als 'Höhere Gewalt' gilt in jedem Falle jeder Umstand demzufolge der Abnehmer uns die Vertragserfüllung nicht mehr zumuten kann, darunter auch Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Arbeitsstreiks, Arbeiteraussperrung, Transportprobleme, Wasserschaden, misslungene Ernte, Feuer und sonstige Störungen in unserem Betrieb oder im Betrieb unserer Lieferanten, sowie alle weiteren für uns mit Fug und Recht unvorhersehbaren Umstände, die sich unserem Einfluss entziehen. 9.3 Wenn der Abnehmer nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig irgendeiner für ihn aus dem Vertrag aufkommenden Verpflichtung genügt (darunter auch die Verpflichtung zur (rechtzeitigen) Zahlung) sowie im Falle des Konkurs, der Zahlungseinstellung, der Stilllegung oder Aufhebung des Unternehmens des Abnehmers oder wenn das Eigentum des Unternehmens des Abnehmers an einen Dritten übertragen wird und/oder die tatsächliche Geschäftsführung in fremde Hände gerät, sind wir ohne jegliche Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Zwischenkunft berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise für aufgelöst zu betrachten, unbeschadet der uns des Weiteren zukommenden Rechte, ohne dass wir demzufolge zu irgendwelchem Schadensersatz verpflichtet sind. In dem Falle ist jede Forderung, die wir zulasten des Abnehmers besitzen oder bekommen, sofort und in einem Male einziehbar.

Artikel 10

Differenzen 10.1 Auf alle Verträge zwischen uns und dem Abnehmer, auf welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. 10.2 Alle Differenzen, die im Zusammenhang mit den mit uns abgeschlossenen Verträgen aufkommen sollten, werden ausschließlich dem zuständigen Richter in 's-Hertogenbosch zur Entscheidung vorgelegt.

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